Ein Konzept, das für jeden passt

Die Beihilfeverordnung kann im Detail recht kompliziert sein. Deshalb haben wir – ganz nach dem Motto „Krankenversicherung leicht gemacht“ – für Beamte, Beamtenanwärter und Referendare mit COMFORTBeihilfe ein intelligentes Tarifkonzept, das zu jeder Beihilfesituation passt. Übrigens auch dann, wenn es zu Veränderungen bei den beihilfefähigen Aufwendungen kommt. Einmal COMFORTBeihilfe versichert, passt sich der Versicherungsschutz automatisch an.

Mit der spitzen Feder rechnen lohnt sich

Als Beamter oder Beamtenanwärter denken Sie wirtschaftlich und rechnen Ihr Budget mit der spitzen Feder durch. Dass sich das gerade bei der notwendigen privaten Krankenversicherung mehr als lohnen kann, beweist das Tarifkonzept COMFORTBeihilfe:

Schon ab 36,73 Euro pro Monat erhalten Sie als Beamtenanwärter oder Referendar einen hochwertigen Krankenversicherungsschutz. Als 30-jähriger Beamter, Dienstherr Bund, können Sie sich für 156,75 Euro pro Monat versichern.

COMFORTBeihilfe ist für wirtschaftlich Denkende eine hochklassige Absicherung zum kleinen Preis. Und Dank des innovativen Selbstbeteiligungskonzeptes für den Tarif COMFORT-B können Sie selbst Einfluss auf Ihre Gesundheitskosten nehmen. Beantragen Sie keine Leistungen, erhalten Sie bis zu fünf Monatsbeiträge zurück.

Warum benötige ich eine

Ärztliche Behandlung/Psychotherapie/Naturheilverfahren

  1. Privatärztliche Behandlung mit freier Arztwahl bis zum Höchstsatz der Gebührenordnungen für Ärzte und Zahnärzte (GOÄ/GOZ)
  2. Psychotherapie: bis 50 Sitzungen pro Kalenderjahr bis zum Höchstsatz GOÄ (ab 31. Sitzungen ist Leistungszusage erforderlich)
  3. Naturheilverfahren gemäß Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) bis Mindestsatz plus zusätzliche Verfahren (Leistungsverzeichnis Naturheilverfahren)

Arznei- und Verbandmittel/Heil- und Hilfsmittel/Sehhilfen

  1. Arznei- und Verbandmittel (allopatisch und homöopatisch) inkl. Sondennahrung
  2. Heilmittel durch staatlich geprüfte Angehörige der Heilhilfsberufe (ohne abschließende Aufzählung)
  3. Hilfsmittel (offener Katalog, ohne abschließende Aufzählung)
  4. Brillen/Kontaktlinsen innerhalb von zwei Kalenderjahren bis 300 Euro

Vorsorgeuntersuchungen/Impfungen

  1. Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzl. Programmen; ohne Altersgrenzen/Untersuchungsintervalle
  2. Impfungen nach STIKO (Ständige Impfkommision)

Krankentransporte (Land-, Wasser- und Luftfahrzeuge)

  1. Notwendige Transporte mit speziellen Krankenfahrzeugen zum/vom nächstgelegenen Krankenhaus oder Arzt, auch bei bestimmten Therapien

Stationäre Behandlung (COMFORT-B + Tarif SP2-B)

  1. Chefarztbehandlung im Krankenhaus (auch über die Höchstsätze der GOÄ/GOZ) und Unterbringung im Zwei-Bett-Zimmer

Zahnbehandlung/Zahnersatz/Kieferorthopädie

  1. Zahnbehandlung (bis zu den Höchstsätzen der GOÄ/GOZ)
  2. Zahnersatz, bis zu sechs Implantate je Kiefer inkl. Augmentation, Kieferorthopädie (bis zu den Höchstsätzen der GOÄ/GOZ)
  3. Tarif EB: Zahnstaffel in den ersten drei Kalenderjahren; danach maximal 10.000 Euro alle zwei Kalenderjahre, Hinweis für Beamtenanwärter: bei Zahnersatz/Funktionsdiagnostik erfolgt keine Erstattung des fehlenden Beihilfe-Anteils

 Selbstbeteiligung COMFORT-B (nicht für Kinder/Jugendliche bis 20 Jahre)

  1. je medizinischer Leistung (z. B. Arztbesuch, Arzneimittel, nicht Generika, Massage etc.): 1 Euro je 5 Prozent Tarifstufe
  2. je Hilfsmittel: 2,50 Euro je 5 Prozent Tarifstufe

Die Leistungsbeschreibungen sind lediglich Kurzfassungen. Maßgebend sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Neugeschäftstarife ab 21.12.2012 (Musterbedingungen, Tarife mit Tarifbedingungen).

Sie können selbst auf Ihre Gesundheitskosten Einfluss nehmen. Beamte ab einem Alter von 21 Jahren und Beamtenanwärter ab einem Alter von 16 Jahren haben eine Selbstbeteiligung je Hilfsmittel, medizinischer Leistung oder Arzneimittel (bei Generika wird darauf verzichtet) – die sogenannte leistungsbezogene Selbstbeteiligung. Die Höhe der leistungsbezogenen Selbstbeteiligung ist abhängig von der vereinbarten Tarifstufe. Je 5 %-Schritt in der Tarifstufe fallen 1 Euro Selbstbeteiligung je medizinischer Leistung (zum Beispiel Behandlung beim Hausarzt) und 2,50 Euro je Hilfsmittel an.

Als Beamter oder Beamtenanwärter erhalten Sie eine Rückerstattung von bis zu fünf Monatsbeiträgen, wenn sie keine Leistungen beantragen:

  1. Garantierte Beitragsrückerstattung von zwei Monatsbeiträgen und
  2. Erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung von bis zu drei Monatsbeiträgen
  1. Mehrkosten für Ein-Bett-Zimmer (Tarif SP1Z-B)
  2. Krankenhaustagegeld zur Absicherung stationärer Beihilfekürzungen (Tarif KHT)
  3. Absicherung der Kosten für Kur- und Sanatoriumsmaßnahmen (Tarif KS, KS1)
  4. Absicherung der Kosten im Falle einer Pflegebedürftigkeit (PflegeGarant-Tarife)
  5. Option auf weitere oder leistungsstärkere Tarife ohne erneute Gesundheitsprüfung (Tarif AV-P1)
  6. Planen Sie schon jetzt, Ihre Beiträge im Rentenalter zu reduzieren (Tarif BE)

Verlässlich schnelle Bearbeitung

Wir versprechen Ihnen, eingereichte Rechnungen – sofern keine Rückfragen bestehen – in drei Werktagen zu bearbeiten. So bekommen Sie innerhalb kürzester Zeit Ihr Geld.

24-Stunden-Gesundheits-Service

Mit unserem Gesundheits-Service haben Sie 24 Stunden telefonisch einen persönlichen Ansprechpartner, der verlässlich Hilfe vermittelt. Zum Beispiel, wenn die Betreuung der Wohnung organisiert werden muss, weil Sie im Krankenhaus liegen. Oder, wenn Sie eine medizinisch notwendige Versorgung im Ausland benötigen. Auch bei Fragen zu Medikamenten oder Therapien beraten wir Sie gern.

Gesundheitsmagazin

Sie suchen den nächstgelegenen Apotheken-Notdienst oder möchten sich über Symptome, Diagnosen und Behandlungsmethoden informieren? All das und vieles mehr können Sie rund um die Uhr in unserem Online-Gesundheitsmagazin nachschlagen.

Sie sind Soldatin oder Soldat mit einem Beihilfeanspruch? Dann wenden Sie sich an unseren Bundeswehr-Experten, der Sie gerne ausführlich berät.