Ihr ganz persönlicher Schutz
Den letzten eigenen Wunsch sicher erfüllen? Das geht, mit der Sterbegeldversicherung. Sie hilft, Ihre Angehörigen finanziell zu entlasten. Oder sie schafft überhaupt erst die finanziellen Voraussetzungen Ihren letzten Wunsch zu erfüllen – übrigens auch dann, wenn es keine Hinterbliebenen gibt.
Geldanlagen, wie Sparbücher, sind im Todesfall in der Regel gesperrt, bis die Erbberechtigung geklärt ist. Damit sind sie für den gewünschten Zweck als Sterbegeld nicht verfügbar. Eindeutiger ist es bei der Sterbegeldversicherung. Sie fällt bei entsprechender Bezugsberechtigung nicht unter das Erbe. Im Sterbefall steht das Kapital sofort für die Ausrichtung der Beerdigung zur Verfügung.
Keine gesetzlichen Leistungen mehr
Seit 01.01.2004 zahlen die gesetzlichen Krankenkassen kein Sterbegeld mehr. Ebenfalls gestrichen – das „Sterbegeld“ der Bundesbeihilfe und bei vielen Bundesländern auch in der Landesbeihilfe. Schon heute kommen für eine einfache Bestattung schnell 5.000 Euro und mehr zusammen. Zusätzliche Kosten für die spätere Grabpflege sind hier noch nicht berücksichtigt.
Das gute Gefühl alles in Ihrem Sinne geregelt zu haben
Der Wunsch zu Lebzeiten noch alles zu regeln, entsteht meist erst später. Das berücksichtigt die Sterbegeldversicherung. Sie können sie im Alter zwischen 40 und 75 Jahren abschließen. Gesundheitsfragen müssen Sie nicht beantworten, was den Abschluss vereinfacht. Die Sterbegeldversicherung kann also auch dann geeignet sein, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen keine Risikolebensversicherung vereinbaren können.